Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Teilbebauungsplan Molkereiareal
Gemäß den §§ 29 bis 33 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 beabsichtigt die Stadtgemeinde Mank den Teilbebauungsplan beim Molkereiareal neu zu erstellen.
Im Bebauungsplan ist die Bebauungsdichte, Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien festgelegt.
Die öffentliche Auflagefrist läuft von 08. April 2024 bis zum 21. Mai 2024. In dieser Zeit kann jede und jeder eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungen (per Mail an die Gemeinde oder direkt zu den Öffnungszeiten) abgeben. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht allerdings nicht.
Geschossflächenzahl Molkereiareal
Mitteilung betreffend Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes gem. §25a Abs. 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014:
Die Stadtgemeinde Mank überarbeitet den Flächenwidmungsplan im Bereich des Molkereiareals.
Die Änderung umfasst folgenden Punkt:
Änderungspunkt 1:
Die höchstzulässige Geschossflächenzahl wird auf BKN-1,5-A2 erweitert.
Die Änderung ist so geringfügig, dass ein „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt werden kann.
Die öffentliche Auflagefrist läuft von 15. März 2024 bis zum 26. April 2024. In dieser Zeit kann jede und jeder eine Stellungnahme zu den geplanten Änderungspunkt (per Mail an die Gemeinde oder direkt zu den Öffnungszeiten) abgeben. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht allerdings nicht.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können gerne im Rathaus Einsicht in die geplanten Änderungen nehmen. (Mo, Di, Do, Fr 8 - 12 und 13 - 16 Uhr und Mi 8 - 12 Uhr)
09.04.2024
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