Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat am 10. November 2025 in einem Schreiben die Vorgangsweise bei der Volksbefragung zum Hauptplatz am 7.9.2025 als gesetzeskonform bestätigt. Es wurden keine Verstöße gegen die NÖ Gemeindeordnung festgestellt. Die Aufsichtsbeschwerde von Stadträtin Maria Maier gegen den Bürgermeister ist somit gegenstandslos.
Stadträtin Maria Maier war als Zustellungsbevollmächtigte selbst beim Beschluss der Fragestellung für die Volksbefragung anwesend und hat das Sitzungsprotokoll auch unterfertigt. Die Verständigung des Zustellungsbevollmächtigten gemäß NÖ Gemeindeordnung ist somit erfüllt.
Zitat BH Melk: „Abschließend wird festgehalten, dass keine im Rahmen der Gemeindeaufsicht zu ahndenden Verstöße gegen die NÖ Gemeindeordnung 1973 vorliegen.“
Foto: Bei der Volksbefragung am 7. September 2025 haben sich rund 80% der Mankerinnen und Manker für die Neugestaltung des Hauptplatzes ausgesprochen.
