Kirchliche Regelungen anlässlich Corona

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Pfarrkirche Mank

Kirchliche Bestimmungen anlässlich der Corona-Krise in Bezug auf Gottesdienste, Taufen, Hochzeiten, Begräbnisse, Feste etc.

Bis Mitte Mai gilt die bisherige Ordnung, dass der Herr Pfarrer zu den gewohnten Zeiten die heiligen Messen alleine (am Sonntag mit vier ausgewählten Personen – Mesner, Lektor, Kantor, Organist) feiert und in den Anliegen der aufgeschriebenen Intentionen betet. 

Ab 14. Mai 
 gelten neue Bestimmungen, die von der Österreichischen Bischofskonferenz nach Beratungen mit den Regierungsverantwortlichen erstellt worden sind. 

Sie gehen von der Angst der medizinischen Berater aus, dass in geschlossenen Räumen wie Kirchen der Virus auch durch die Luft übertragen werden kann. Deshalb gilt die Bestimmung, dass sich möglichst wenige Menschen in den Kirchen versammeln.

Konkret wurde beschlossen:

  • die Beschränkung der anwesenden Personen auf 1 Person pro 20 Quadratmeter – in der Manker Kirche sind das 30 Personen  (Soeben habe ich gehört, dass die Zahl verdoppelt werden soll, dass also 60 Leute in die Kirche gehen sollen – noch nicht ganz fix.)
     Wir werden ab 11. Mai 30 Zählkarten für jede Messe in der Kirche auflegen, die man sich vor dem Wochenende holen kann, um dann in die betreffende Messe gehen zu können.
  • Ab 17. Mai wird es auch wieder die heilige Messe am Sonntag um 7.30 geben.
  • ein verpflichtend einzuhaltender Mindestabstand von 2m (dies gilt nicht für Personen im gleichen Haushalt – dennoch zählt jede einzelne Person – 3 Familienangehörige, die beisammen sitzen, dürfen also nicht als eine Person gezählt werden)
  • das verpflichtende Tragen eines Mund- und Nasenschutzes (für Kinder ab dem 7. Lebensjahr)  
  • das Desinfizieren häufig genutzter Oberflächen
  • eine verpflichtende Einlasskontrolle und entsprechende Ordnerdienste 
      

In Bezug auf die Feier der Eucharistie werden derzeit auf Österreichebene gemeinsam mit Experten aus dem Gesundheitsbereich Möglichkeiten geprüft, ob bzw. in welcher Form der Kommunionempfang stattfinden kann.   

Die Gläubigen sind weiterhin von der Sonntagspflicht entbunden.  

  • Für alle Sonntage und kirchlichen Feiertage werden in der Diözese Unterlagen für „Sonntag zu Hause feiern“ erstellt - ähnlich den Unterlagen für die Kar- und Ostertage - und in der Kirchenzeitung „Kirche bunt“ abgedruckt, bzw. stehen diese als Download im Internet unter www.dsp.at zur Verfügung, auch wenn es ab 15. Mai wieder eine eingeschränkte Möglichkeit zur Teilnahme an Gottesdiensten gibt.
  • Sämtliche kirchliche Veranstaltungen, die mit Versammlungen verbunden sind, müssen abgesagt werden. Dies gilt für Veranstaltungen in Räumen wie auch im Freien.
  • Erstkommunion-Feiern sind zu verschieben und können aus jetziger Sicht frühestens ab Oktober stattfinden, sofern die Maßnahmen der Regierung dies zulassen.
  • Für die Feier der Firmungen wird angeraten, diese um ein Jahr zu verschieben.
  • Die Feier von Trauungen und Taufen, die ab 15. Mai geplant sind, müssen den heute vorgestellten Rahmenbedingungen entsprechen (siehe oben).
  • Die Begräbnisfeiern können ab 17. Mai wieder in der Kirche mit maximal 30 Personen vollzogen werden.
  • Der Empfang des Bußsakramentes ist möglich, wenn die Gläubigen einen individuellen Termin mit dem Priester vereinbaren und der Raum dafür groß genug ist (pro Person 20 m²).
  • Grundsätzlich wird die Krankenkommunion nicht nach Hause gebracht. Die einzige Ausnahme dafür ist in Todesgefahr – Versehgang.
  • Hausbesuche der hauptamtlichen Seelsorger sind bis auf weiteres nicht möglich.
  • Sitzungen und Besprechungen können via Telefon- oder Videokonferenzen stattfinden. 

Geplante Veranstaltungen im Sommer wie Pfarrfeste, Pfarrreisen, Wallfahrten usw. bis vorerst Ende August sind abzusagen und können dieses Jahr nicht stattfinden. 

Besonderheiten in unserer Manker Pfarre:

Wallfahrt nach St. Gotthard am 1. Mai

Der Herr Pfarrer wird vertretend für die ganze Pfarrgemeinde nach St. Gotthard fahren und um 9.00 dort für die Pfarrgemeinde heilige Messe feiern.

Anbetungstag am Sonntag, 10. Mai, Muttertag

Wir ersuchen die jeweiligen Vorbeter, zu den vorgesehenen Zeiten mit 5 Leuten in die Kirche zu kommen und stellvertretend für alle die Anbetungsstunde zu halten. Alle anderen Gläubigen bitten wir, sich zur entsprechenden Uhrzeit zu Hause dem Gebet anzuschließen. Die verschiedenen Uhrzeiten finden Sie im Pfarrblatt von Ostern 2020.

Fatimafeier am 13. des Monats, beginnend am 13. Mai

Wie bei den Sonntagsmessen ab Mitte Mai können 30 Leute in die Kirche kommen. – Wir werden ab 11. Mai in der Kirche Zählkarten auflegen, mit der Sie dann zur Fatimafeier kommen können.

Die Bittmessen für die verschiedenen Dorfgemeinschaften werden wie vorgesehen „gelesen“. Ansonsten gelten die selben Bestimmungen wie für alle anderen Sonntagsmessen auch. Das Beten vor der Bittmesse muss entfallen.

Die Maindachten müssen entfallen.

Die Fastenaktion mit dem Fastenwürfel wird bis Pfingsten fortgesetzt.

Bitte, dann die Würfel in der Kirche abzugeben!


Wir bedauern die Situation sehr und laden ein, zu Hause miteinander zu beten und die vielen Angebote zum Mitfeiern der heiligen Messe auf den verschiedenen Fernseh-, Internet- und Radiokanälen zu nützen.

Wir beten jeden Tag um den reichen Segen Gottes für alle Bewohnerinnen und Bewohner unserer Stadt!

Gott segne Sie alle!

29.04.2020

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