Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!
Um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wird es ab November 2022 im gesamten Gemeindegebiet von Mank zu Nachkontrollen der „größten bebauten Flächen“ von sämtlichen Gebäuden durch den GVU Melk kommen. Dabei werden die Außenmaße der Gebäude nachkontrolliert, die lt. NÖ Landesgesetz für Kanal und Wasser als Berechnungsgrundlage der Gebühren herangezogen werden.
Das ist notwendig, da immer wieder bauliche Veränderungen, ohne die gesetzlich vorgesehenen Anzeigen und Meldungen am Gemeindeamt, durchgeführt werden.
Im Zuge der Kontrolle wird ein Termin vereinbart, an dem die jeweilige Liegenschaft neu erfasst wird. Werden dabei Veränderungen festgestellt, wird eine Neuberechnung durchgeführt und mit entsprechendem Ergänzungsbescheid vorgeschrieben. Um eine Gleichbehandlung aller Bürger zu gewährleisten, wurde diese Überprüfung seitens der Stadtgemeinde Mank an den Gemeindeverband für Umweltschutz im Bezirk Melk (GVU Melk) ausgelagert. Herr Reinhard Hess, Wilhelm Salzer und Christoph Angerer vom GVU Melk sind im Auftrag der Gemeinde unterwegs.
Durch ihre langjährige Erfahrung sind sie als Experten für das NÖ Kanalgesetz bestens für die Nachkontrolle gerüstet und können Detailfragen gerne beantworten.
05.11.2022
Manker Wertscheine - Online-Shop
Weitere News...
Weitere Angebote...