Teilbebauungsplan Molkereiareal
Gemäß den §§ 29 bis 33 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014 beabsichtigt die Stadtgemeinde Mank den Teilbebauungsplan beim Molkereiareal neu zu erstellen.
Im Bebauungsplan ist die Bebauungsdichte, Bebauungsweise, Bebauungshöhe, Straßenfluchtlinien und Baufluchtlinien festgelegt.
Die öffentliche Auflagefrist läuft von 08.
April 2024 bis zum 21. Mai 2024. In dieser Zeit kann jede und jeder eine
Stellungnahme zu den geplanten Änderungen (per Mail an die Gemeinde oder direkt
zu den Öffnungszeiten) abgeben. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung besteht
allerdings nicht.
Geschossflächenzahl Molkereiareal
Mitteilung betreffend Änderung des örtlichen
Raumordnungsprogrammes gem. §25a Abs. 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014:
Die Stadtgemeinde Mank überarbeitet den
Flächenwidmungsplan im Bereich des Molkereiareals.
Die Änderung umfasst folgenden Punkt:
Änderungspunkt 1:
Die höchstzulässige Geschossflächenzahl wird auf
BKN-1,5-A2 erweitert.
Die Änderung ist so geringfügig, dass ein „beschleunigtes
Verfahren“ durchgeführt werden kann.
Die öffentliche Auflagefrist läuft von 15. März
2024 bis zum 26. April 2024. In dieser Zeit kann jede und jeder eine
Stellungnahme zu den geplanten Änderungspunkt (per Mail an die Gemeinde oder
direkt zu den Öffnungszeiten) abgeben. Ein Rechtsanspruch auf Berücksichtigung
besteht allerdings nicht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können
gerne im Rathaus Einsicht in die geplanten Änderungen nehmen. (Mo, Di, Do, Fr 8
- 12 und 13 - 16 Uhr und Mi 8 - 12 Uhr)