Wahlzeit: 7.00 bis 14.00 Uhr Wahlsprengel 1,2,3
von 9.00 – 11.30 Uhr Wahlsprengel 4 (NÖ LPH)
Wahlberechtigt sind alle österreichischen StaatsbügerInnen, die spätestens am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind.
Alle Wahlberechtigten in Mank erhalten vor der Wahl eine Wählerverständigungskarte und werden ersucht, diese am Wahltag mitzubringen.
Wählen mit Wahlkarte (Briefwahl):
Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, so machen Sie bitte von den
zahlreichen Möglichkeiten des Wählens mit Wahlkarte Gebrauch:
Jede/r Wahlberechtigte kann eine Wahlkarte beim Gemeindeamt
beantragen. Endtermin für mündliche Anträge auf Ausstellung von
Wahlkarten ist Freitag, der 23. April 2010, 12 Uhr
(schriftliche Beantragung bitte bis 21. April 2010).
Möglichkeiten der Wahl mit Wahlkarte:
● per Briefwahl – Sie können die Wahlkarte per Post übermitteln
(auch Bettlägerige können per Briefwahl wählen)
● am Wahltag (25. April ) in einer anderenGemeinde
● als Bettlägeriger beim Besuch der fliegenden Wahlbehörde
● am Wahltag in Ihrem zuständigen Wahllokal
Der Wahlsprengel 1
umfasst alle Bewohner des Stadtgebietes
Sie wählen im Sitzungssaal des Rathauses.
Der Wahlsprengel 2
umfasst alle Bewohner von Altenhofen, Bodendorf, Busendorf, Dorna, Fohra, Fritzberg, Gries, Hagberg, Hörgstberg, Hörsdorf,Kleinaigen, Kleinzell, Lehen, Loipersdorf, Nacht, Pölla, Ritzenberg, Rührsdorf, Strannersdorf, Wies, Wolkersdorf
Sie wählen im Stadtsaal.
Der Wahlsprengel 3
umfasst alle Bewohner von Aichen, Anzenbach, Großaigen,Kälberhart, Loitsbach, Loitsdorf, Massendorf, Münichhofen, Oberschmidbach, Pichlreit, Poppendorf, St. Frein, St. Haus, Simonsberg Sie wählen im Stadtsaal.
Der Wahlsprengel 4
ist für die Bewohner des Landespensionistenheimes errichtet.
Sie wählen im Pensionistenheim.