Corona: 2 Fälle in Mank, Bezirk rot

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Während sich die Coronasituation in Mank entspannt - es sind derzeit nur 2 Mankerinnen und Manker positiv - wurde der Bezirk auf rot gestellt.

Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat am 30. Oktober 2020 aufgrund des § 15 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2020, und der §§ 3 und 4 des COVID-19-Maßnahmengesetzes, BGBl. I Nr. 12/2020 in der Fassung BGBl. I Nr. 104/2020, verordnet:

Verordnung betreffend ergänzende Maßnahmen für Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung bei sehr hohem Risiko zur Bekämpfung von COVID-19


§ 1 Beschränkungen von Besuchen

§ 2 Anwendbarkeit

Wenn die auf der Website des für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministers veröffentlichten Empfehlungen der Corona-Kommission (§ 2 COVID-19- Maßnahmengesetz) ein sehr hohes Risiko (Farbe Rot des Ampelsystems) ergeben, ist § 1 ab dem der Veröffentlichung auf der Website folgenden Montag, frühestens ab dem 2. November 2020, anwendbar.

Der Bezirkshauptmann 
Dr. Haselsteiner

Verordnung Maßnahmen Covid 19 (78 KB) - .PDF

30.10.2020

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