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Änderung Flächenwidmungsplan

Veröffentlichungsdatum10.12.2020Lesedauer< 1 MinuteKategorienStadtgemeinde Mank
Änderung Flächenwidmung

Die Stadtgemeinde Mank beabsichtigt das örtliche Raumordnungsprogramm zu ändern.

Der Entwurf wird gemäß § 24 des NÖ-Raumordnungsgesetzes 2014, LGBI. Nr. 3/2015, durch sechs Wochen - von 11. Dezember 2020 bis 22. Jänner 2021 - im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.

Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Entwurf der Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.

Bei der endgültigen Beschlussfassung durch den Gemeinderat werden rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen in Erwägung gezogen.

Der Verfasser einer Stellungnahme hat keinen Rechtsanspruch darauf, dass seine Anregung in irgendeiner Form Berücksichtigung findet.

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