Der einmalige Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2025/26 in Höhe von € 150,- wurde vom Land NÖ beschlossen. Ab sofort kann der Heizkostenzuschuss im Rathaus beantragt werden.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- BezieherInnen einer Mindestpension nach § 293 ASVG (AusgleichszulagenbezieherInnen)
- BezieherInnen einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld oder des NÖ Kinderbetreuungszuschusses, deren Familieneinkommen den Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- sonstige EinkommensbezieherInnen, deren Familieneinkommen den oben genannten Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt.
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen. Zu beachten ist, dass
- Anträge bis spätestens 31. März 2026 bei der Gemeinde gestellt werden können und
- diese Anträge von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft und unterfertigt werden.
- Bei der Beantragung ist die E-Card vorzulegen.
Nähere Informationen zum Heizkostenzuschuss finden sie unter folgendem Link:
https://www.noe.gv.at/noe/SeniorInnen/NOe_Heizkostenzuschuss.html