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Das Kind hat Unterhaltsansprüche in erster Linie gegenüber den Eltern, allenfalls auch gegenüber den Großeltern. Der Elternteil, der den Haushalt führt, in dem er das Kind betreut, leistet dadurch seinen Beitrag. Der andere Elternteil ist verpflichtet, Unterhalt zu bezahlen. Wenn beide Elternteile nicht in der Lage sind, ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen, können alle vier Großeltern, falls sie leistungsfähig sind, zum Unterhalt verpflichtet werden. Der Vater ist verpflichtet, der Mutter die Kosten der Entbindung sowie die Kosten ihres Unterhalts für die ersten acht Wochen nach der Entbindung zu ersetzen. Nähere Informationen zum Thema Kindesunterhalt finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Weitere Informationen zum Thema Geburt und zu möglichen finanziellen Unterstützungen (z.B. Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld) finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz
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